Aus einer nicht im zeitlichen Rahmen gebauten Haltestelle die Einstellung einer noch recht neuen und - auch hier im Forum - als Erfolg bewerteten Linie abzuleiten, ist schon ziemlich abenteuerlich und hat für mich was von Aluhut-Verschwörung. Schon mal was davon gehört, dass man im öffentlichen (Straßen-)Raum nicht einfach so losbuddeln kann, sondern aufgrund unserer bürokratischen Überregulierung alles geplant, genehmigt und eventuell auch noch ausgeschrieben werden muss?
Ob die 3 mit der 2 oder 10 verknüpft wird, bleibt sich betrieblich gleich und dürfte in erster Linie von den Fahrplanlagen abhängig sein. Wichtig ist nur, das jeder eintreffende Wagen möglichst schnell wieder seine Rückfahrt antritt, weil an der provisorischen Interims-Endstelle keine zwei Fahrzeuge hintereinander halten können. Die Verknüpfung der 3 und 10 war allerdings von Anfang an in den BSAG-Unterlagen vorgesehen:
https://www.zukunft-groepelingen.de/wp- ... le-GPL.pdf (rechtes Kästchen "Linienführung BSAG") - darüber hatte der User "Hinnak Hemmschuh" schon im alten Forum unmittelbar nach der Vorstellung der Um-/Neubaupläne von Haltestellenanlage und Betriebshof berichtet.
Die Linie 5 gab es damals noch nicht, daher wird sie dort nicht erwähnt, aber Konstruktionen wie "jede zweite 2 wendet auf eine 5" sind doch abwegig, schon weil die Linien unterschiedliche Betriebszeiten haben, was bedeutet, dass man dann zwei Konzepte entwickeln und fahren muss. Das führt zu einem schwer beherrschbaren "Umlaufsalat" und strahlt im Verspätungsfall besonders intensiv aus (nicht von ungefähr macht man das bei der Verknüpfung der 1 und 8 nur in Randzeiten). Kleines Beispiel: Eine 2, die später zur 5 werden soll, wird auf ihrer Fahrt nach Gröpelingen besonders intensiv von Rollstuhlfahrern genutzt und muss obendrein einmal ihr Signal manuell per Schlüssel anfordern, wodurch sich eine Verspätung von 6 Minuten aufbaut. Am Haferkamp "drängelt" sich infolge dessen die 10 vor, die ab Gröpelingen zur 3 wird. Das hat für die Rückfahrt die Konsequenz, dass die verspätete 5 (ex 2) hinter der 3 (ex 10) herzuckeln muss, weil in Gröpelingen für die Dauer des Provisoriums keine Überholungen möglich sind. Die 5 kommt also mit +5 am Bürgerpark an - bei einer Wendezeit von 11 Minuten scheinbar kein Problem, aber was ist mit der Lenkzeitpause? Wenn es ganz dumm läuft, verpasst die 5 auf der Fahrt nach Gröpelingen nun auch wieder ihre Fahrplantrasse und muss erneut hinter der 3 herfahren; was das für die anschließende Fahrt als 2 bedeutet, liegt auf der Hand ... Es ist also eine ganz schlechte Idee, gerade eine Schnelllinie, die auf besonders präzise Fahrplantrassen angewiesen ist, derartig zu verknüpfen, weil das die betriebliche Stabilität gefährdet - noch dazu ohne sonstige Vorteile zu generieren.
Im Sinne der Betriebsstabilität, besonders bei eingeschränkter Infrastruktur, gilt: keep things simple - und genau das macht die BSAG.